Allen Lieferungen und Leistungen der Firma 2:FACH MEDIENPRODUKTION Inhaber Daniel Schäfer –nachfolgend 2:fach genannt- liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von 2:FACH MEDIENPRODUKTION; dies gilt insbesondere auch bei widersprechenden Geschäftsbedingungen. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von 2:FACH MEDIENPRODUKTION bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch 2:FACH MEDIENPRODUKTION.
2. VERTRAGSSCHLUSS
(1) Unsere Angebote sind freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von 2:FACH MEDIENPRODUKTION zustande. Er richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder der Annahme der bestellten Waren oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden; dies gilt auch wenn 2:FACH MEDIENPRODUKTION anders lautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Kostenvoranschläge, Projektunterlagen, Muster, Zeichnungen, Entwürfe und sonstige Unterlagen dürfen weder anderweitig benutzt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
(4) Aufträge nach überlassenen Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Angaben werden im Hinblick auf Schutzrechte Dritter auf Gefahr des Kunden ausgeführt.
(5) Eingriffe in fremde Rechte gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer für den Fall eines solchen Eingriffs von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen.
3. LIEFERTERMINE UND FRISTEN
(1) Liefertermine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Die Einhaltung setzt voraus, dass 2:FACH MEDIENPRODUKTION sämtliche vom Auftraggeber bzw. Käufer zu beschaffenden Informationen und ggf. Genehmigungen rechtzeitig zugehen.
Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Ereignisse, die von 2:FACH MEDIENPRODUKTION nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist entsprechend.
(2) Liefertermine und Fristen gelten als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Auftraggeber bzw. Käufer übergegangen bzw. die bestellte Leistung abgenommen ist.
(3) Wird ein Liefertermin oder eine Frist um mehr als sechs Wochen überschritten und ist eine vom Auftraggeber / bzw. Käufer danach zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Auftraggeber / bzw. Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz von Seiten der 2:FACH MEDIENPRODUKTION vorliegt.
(4) 2:FACH MEDIENPRODUKTION ist zu Teillieferungen und - Leistungen berechtigt.
(5) 2:FACH MEDIENPRODUKTION ist berechtigt Leistungen und Material zur Erfüllung des Vertrages zuzukaufen.
(6) Unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt oder Unruhen, Transportverzögerungen, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen sowie störende Ereignisse entbinden 2:FACH MEDIENPRODUKTION für dessen Dauer von der Pflicht zu rechtzeitiger Lieferung, und zwar auch, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten; dauern sie länger als sechs Wochen, ist 2:FACH MEDIENPRODUKTION auch berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen; ihm verbleibt jedoch das gesetzliche Rücktrittsrecht.
4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und ggf. gesonderten Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Für Nachbestellungen sind diese Preise nicht verbindlich. Preise für Nachbestellungen werden von 2:FACH MEDIENPRODUKTION gesondert ausgewiesen. Die Preise sind Nettopreise frei ab Versandstelle.
(2) Bei größeren Aufträgen oder Aufträgen, die über einen längeren Zeitraum bearbeitet werden, können Zwischenrechnungen gestellt werden, die dem Wert der geleisteten Arbeit entsprechen.
(3) Treten nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen, Zukäufen oder Materialpreisänderungen ein, so ist 2:FACH MEDIENPRODUKTION berechtigt, dem Auftraggeber ebenfalls einen entsprechend erhöhten Preis zu berechnen.
(4) Alle Versandkosten, Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für im Rahmen der Auftragsabwicklung anfallende Reise - und Übernachtungskosten. Anfahrtskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
(5) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen netto ohne jeden Abzug zu leisten.
(6) 2:FACH MEDIENPRODUKTION ist berechtigt, nach Fälligkeit ohne Mahnung ansonsten bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu berechnen. Bei größeren Aufträgen oder Aufträgen, die über einen längeren Zeitraum bearbeitet werden, können Zwischenrechnungen gestellt werden, die dem Wert der geleisteten Arbeit entsprechen.
(7) Die Auftragsabnahme muss innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsabgabe erfolgen. Innerhalb dieser Frist werden fehlerhafte Leistungen, die zuvor schriftlich vereinbart wurden, von 2:FACH MEDIENPRODUKTION kostenfrei erfüllt. Anschließend entstehende Änderungswünsche oder zusätzliche, bei Auftragsvergabe nicht schriftlich vereinbarte Leistungen oder Produktlieferungen werden gesondert berechnet. Wird die Lieferung der Produkte zum vereinbarten Liefertermin aus Gründen, die 2:FACH MEDIENPRODUKTION nicht zu vertreten hat, um mehr als 14 Tage verzögert, ist der (Rest-) Kaufpreis 14 Tage nach erklärter Lieferbereitschaft fällig.
(8) Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden oder 2:FACH MEDIENPRODUKTION nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt wird.
(9) 2:FACH MEDIENPRODUKTION ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Sind Vorauszahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.
(10) Macht 2:FACH MEDIENPRODUKTION seinen Eigentumsvorbehalt geltend oder verlangt es die Herausgabe aufgrund dieser Vorschriften, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag.
5. BEANSTANDUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN
(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Prüfung auf den Auftraggeber über.
(2) Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen 2:FACH MEDIENPRODUKTION geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware 2:FACH MEDIENPRODUKTION verlassen hat, bei 2:FACH MEDIENPRODUKTION eintrifft.
6. RÜCKTRITT
(1) Ein Rücktrittsrecht besteht nicht. Gestattet 2:FACH MEDIENPRODUKTION dennoch auf Wunsch des Auftraggebers / bzw. Käufers einen Rücktritt vom Kaufvertrag ohne dazu verpflichtet zu sein, wird ein angemessener Betrag in Rechnung gestellt.
7. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE
(1) Schadensersatzansprüche gegen 2:FACH MEDIENPRODUKTION sowie deren Lieferanten und Subunternehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Beratung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung und auch für indirekte Schäden und Folgeschäden, sind ausgeschlossen, insofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden (Mangelschäden) und solche Mangelfolgeschäden, gegen die von 2:FACH MEDIENPRODUKTION zugesicherte Eigenschaften den Auftraggeber / bzw. Käufer gerade absichern sollen. Für sonstige Mangelfolgeschäden haftet 2:FACH MEDIENPRODUKTION nur in dem wie vorstehend beschriebenen eingeschränkten Umfang.
(2) Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 1 Jahr.
(3) Schadensersatzansprüche sind auf eine max. Höhe von 2.000 Euro begrenzt.
(1) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat 2:FACH MEDIENPRODUKTION von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
(2) Auftragsbezogene Daten werden dem Kunden nach Vergütung auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Dabei entstehende Kosten für Zusammenstellung, Kopieren auf Datenträger und Versand werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
(3) Entwürfe und Werkzeichnungen einschließlich der Urheberbezeichnung dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig.
(4) Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte bzw. in Auftrag gegebene Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von 2:FACH MEDIENPRODUKTION und ggf. nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
(5) Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen und zu verwerten. Dabei räumt ihm 2:FACH MEDIENPRODUKTION in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein.
(6) Vorschläge des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.
(7) 2:FACH MEDIENPRODUKTION behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller bereits im Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen, einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen, Nachbestellungen etc. vor.
9. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND WIRKSAMKEIT
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von 2:FACH MEDIENPRODUKTION der Erfüllungsort.
(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten einschließlich Wechsel-, Scheck- und Urkundenklagen ist der Geschäftssitz von 2:FACH MEDIENPRODUKTION.
(3). Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

